Das Technische Hilfswerk übernimmt eine Schlüsselrolle im Bevölkerungsschutz – bei Naturkatastrophen, technischen Hilfeleistungen oder dem Aufbau kritischer Infrastruktur. Doch damit das THW auch morgen noch einsatzfähig bleibt, braucht es dauerhafte Unterstützung. Eine nachhaltige Möglichkeit bietet die Testamentsspende an das THW.
Viele Menschen möchten mit ihrem Vermächtnis Gutes bewirken – doch nur wenige wissen, wie einfach es ist, einen THW-Helferverein im Testament zu berücksichtigen. Gerade für Helfervereine, THW-Ortsverbände und Ehrenamtliche sind Erbschaftsspenden ein bislang wenig genutzter, aber hochwirksamer Weg, um langfristig Spenden einzuwerben. Solche Mittel ermöglichen gezielte Investitionen – etwa in Ausstattung, Jugendarbeit oder Infrastruktur.
In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie das Thema professionell, empathisch und praxistauglich ansprechen – ohne juristische Hürden, aber mit konkretem Wissen aus der Einsatzpraxis von BOS-Organisationen, Kommunen und Engagierten vor Ort. Sie erfahren, wie die Stiftung THW Sie unterstützt, worauf bei der Gestaltung eines Testaments zu achten ist und wie Sie mit dem Spendenguide gezielt aktiv werden.
Was sind die wichtigsten Fakten zur Spenden aus Testamenten?
- Rund 20 % der jährlichen Spendeneinnahmen großer Organisationen stammen aus Testamentsspenden. Ein riesiges Potenzial – auch für THW-Helfervereine.
- Der Spendenguide der Stiftung THW enthält rechtssichere Textbausteine, Checklisten und persönliche Beratung – speziell für Helfervereine und verwandte Organisationen.
- Testamentsspender*innen können den Verwendungszweck im Testament genau festlegen – z. B. für Jugendarbeit, Ausstattung oder Projekte im Bevölkerungsschutz.
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Was ist eine Testamentsspende – und warum ist sie für THW-Helfervereine so wertvoll?
Mit einer Testamentsspende – auch Vermächtnis oder Erbschaftsspende genannt – übertragen Menschen einen Teil ihres Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation. Beim THW ist dabei nicht der staatliche Ortsverband begünstigt, sondern der Helferverein, also der eingetragene gemeinnützige Verein vor Ort. Die Spende kann als Geldbetrag, Immobilie oder Sachwert ausfallen und wird im Testament festgelegt.
Diese Form der Unterstützung ist rechtlich möglich, steuerlich begünstigt und wahrt den Wunsch, über das eigene Wirken hinaus einen Beitrag zu leisten – beispielsweise für Jugendarbeit, Technik oder moderne Einsatzausstattung. Für Helfervereine bedeutet das: eine verlässliche, zukunftsgerichtete Einnahmequelle, die weit über klassische Spendenaktionen hinausreicht.
Wie können Testamentsspenden konkret im THW-Ortsverband genutzt werden?
Die Mittel aus einer Testamentsspende lassen sich zielgerichtet einsetzen. Spender*innen können im Testament festlegen, wofür das Vermögen verwendet werden soll – etwa für die Ausbildung von Junghelfern, für den Aufbau eines mobilen Stromversorgungssystems oder für die Erweiterung der Einsatztechnik.
- Anschaffung eines Modulträgers wie Vario-Load-Customize zur flexiblen Aufnahme von Gerätesätzen für Fachgruppen (mehr Infos)
- Finanzierung eines mobilen Sanitärsystems mit easyToilet zur Entlastung im Fluteinsatz (direkt ansehen)
- Bereitstellung einer Notfallbox mit Strom-, Licht- und Funktechnik für Veranstaltungen oder Notlagen (alle Details)
Die Ausstattung ergänzt dabei oft das durch den Bund bereitgestellte Material. Häufig handelt es sich um ergänzende Module oder Sonderausstattung – finanziert über eine Kombination aus Spenden, Eigenmitteln der Helfervereine und öffentlicher Förderung.
Wie ist der rechtliche Rahmen – worauf müssen THW-Helfervereine achten?
Nur volljährige Personen mit freiem Willen dürfen Testamente aufsetzen. Bei einer Testamentsspende zugunsten eines THW-Helfervereins kommt es auf die korrekte Bezeichnung des Empfängers an – etwa: „THW-Helfervereinigung Musterstadt e.V., eingetragen beim Amtsgericht Musterstadt“.
Folgende Varianten sind möglich:
- Vermächtnis (Legat): Übergabe eines bestimmten Betrags oder Gegenstands. Der Verein wird dabei nicht Erbe.
- Erbeinsetzung: Der gewünschte Verein oder die Stiftung THW wird als (Mit-)Erbe eingetragen.
- Testamentsvollstreckung: Bei Immobilien oder komplizierteren Vermögen sinnvoll – hier ist juristische Beratung ratsam.
Gemeinnützige Helfervereine sind in aller Regel von der Erbschaftsteuer befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG). Trotzdem ist eine individuelle Abstimmung mit der Stiftung THW oder einem Fachanwalt zu empfehlen – damit am Ende auch alles juristisch tragfähig ist.
Wie kann man für Testamentsspenden werben – ohne unangenehm zu wirken?
Niemand spricht gern über das eigene Lebensende. Die Kommunikation zum Thema Testamentsspende muss deshalb einfühlsam, sachlich und vertrauensvoll sein. Im Fokus steht nie der Tod, sondern das, was bleibt: Dank und Wirkung.
- Benutzen Sie Formulierungen wie „Ein bleibender Beitrag für nächste Generationen“.
- Verdeutlichen Sie den Nutzen („Ihr Vermächtnis hilft, Nachwuchs im Ortsverband auszubilden“).
- Bieten Sie Gesprächsangebote an – z. B. als „unverbindliche Information zur Nachlassgestaltung“.
Ideal ist eine zentrale Ansprechperson im Helferverein, die auf Nachfragen reagieren kann. Die Stiftung THW unterstützt mit Materialien, Vorlagen, Gesprächsguides und bietet auch selbst Beratung an.
Was bietet der Spendenguide der Stiftung THW konkret?
Mit dem Spendenguide erhalten THW-Helfervereine ein Werkzeug in die Hand, um professionell über Testamentsspenden zu informieren. Der Guide gibt Sicherheit, spart Zeit und hilft bei der rechtssicheren Kommunikation.
- Vorlagen für Testamente mit richtiger Vereinsbezeichnung
- Leitfäden für persönliche Gespräche und schriftliche Kommunikation
- Praxisnahe Infos zu gemeinnützigem Vereinsrecht, Buchhaltung und Steuern
- Checklisten und FAQ für Vorstände im Helferverein
- Echte Projektbeispiele wie der modulare Vario-Load-Rescue
Verlinken Sie den Spendenguide auf Ihrer Website oder in Ihrer E-Mail-Signatur. So erreichen Sie Unterstützer, ohne dass Druck entsteht: Jetzt herunterladen
Was kann man aus anderen Organisationen lernen?
Bekannte Organisationen wie DRK, Krebshilfe oder SOS-Kinderdörfer setzen seit Jahren auf professionelles Erbschaftsmarketing. Ihre Erfahrungen liefern wichtige Hinweise:
- Bis zu ein Fünftel ihrer Einnahmen stammt aus Testamenten – meist von Menschen mit emotionaler Bindung.
- Entscheidend: Klar definierter Verwendungszweck, Vertrauen und Ansprechpartner vor Ort.
- Erfolg haben Angebote wie Infoabende mit Notaren, Broschüren oder Online-Chats.
Auch die Stiftung THW plant gemeinsam mit Helfervereinen Veranstaltungen – von einem Informationsabend über Webinare bis hin zur Beratung durch ausgewählte Expert*innen.
Können auch Ehrenamtliche und Kommunen den Prozess aktiv mittragen?
Unbedingt. Viele Unterstützer aus dem BOS-Umfeld möchten nach ihrem aktiven Dienst weiterhin beitragen. Eine Testamentsspende an den örtlichen Helferverein ist für viele der logische nächste Schritt – nicht selten von langjährigen THW-Kräften selbst gewählt.
Auch Kommunen und Bürgermeister können unterstützen – etwa durch öffentliches Lob, Anregungen bei Bürgergesprächen oder eigene Informationsveranstaltungen. Der Effekt: Stabile Spenderbeziehungen, mehr Planungssicherheit – und eine nachhaltige Entlastung öffentlicher Budgets im Katastrophenschutz.
„Ich bin selbst im THW aktiv. Darf ich meinem Ortsverband etwas hinterlassen?“
Antwort: Wenn Sie helfen möchten, soll im Testament der jeweilige Helferverein des TEWH-Ortsverbands benannt werden – also: „THW-Helfervereinigung [Name] e.V.“. Die Stiftung THW unterstützt bei der Formulierung.
Wie hilft die Stiftung THW bei Nachlassspenden?
Bei größeren Nachlässen oder komplizierten Vermögensverhältnissen empfiehlt es sich, die Stiftung THW als zentrale Instanz einzubeziehen. Die Stiftung verwaltet, verteilt oder nutzt die Mittel projektbezogen – je nach testamentarischer Bestimmung.
Der Vorteil: Die Stiftung gilt als dauereingerichtete, gemeinnützige Treuhänderin, haftet zentral und kann bei Bedarf auf Fachberater und Steuerexperten zurückgreifen. Vor allem bei Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien zahlt sich dieser strukturierte Weg aus.
Wann ist der beste Zeitpunkt, das Thema im Verein anzugehen?
Frühzeitig beginnen lohnt sich. Denn obwohl Erbschaftsspenden keine kurzfristige Einnahmequelle sind, sichern sie auf lange Sicht Stabilität. Unser Tipp: Verankern Sie das Thema im jährlichen Kommunikationsplan.
- Aktion im Oktober: „Vorsorgen & helfen – gemeinsam Zukunft sichern“
- Kooperationsvortrag mit örtlicher Kanzlei oder Stiftung
- Interview mit einem Unterstützer, der eine Nachlassspende angekündigt hat (auch anonym möglich)
Bestimmen Sie eine feste Kontaktperson im Vorstand Ihres Helfervereins, die das Thema koordiniert. Nutzen Sie den Spendenguide zur Orientierung – und sprechen Sie Ihre Landeshelfervereinigung an.
Ein gut vorbereiteter Einstieg macht vieles einfacher – für Sie als Verein und für alle, die helfen möchten. Die Testamentsspende ans THW ist mehr als ein finanzieller Beitrag. Sie ist Ausdruck tiefer Anerkennung für das Ehrenamt – und ein Schritt in Richtung resiliente Gesellschaft.
Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt, über eine Testamentsspende an das THW nachzudenken?
Der Bedarf an moderner Technik, eigenständiger Jugendarbeit und schneller Einsatzfähigkeit steigt – auch in den Ortsverbänden. Hier hilft eine wohlüberlegte Testamentsspende doppelt: Sie sichert Planungsspielraum und transportiert Dankbarkeit und Überzeugung für das Ehrenamt.
Immer mehr THW-Helfervereine entdecken, wie nachhaltig ein Nachlass wirken kann – besonders dort, wo Förderprogramme nicht greifen oder zusätzliche Eigenmittel nötig sind. Mit dem Spendenguide der Stiftung THW steht ein Werkzeug bereit, das Unsicherheiten reduziert, Handlungsspielraum schafft – und motiviert, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen.
Schon kleine Legate schaffen Wirkung. Gut vermittelt, entstehen so nicht nur neue finanzielle Mittel – sondern stabile Partnerschaften mit echtem Rückhalt.
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Quellen
- Deutscher Spendenrat: https://www.spendenrat.de
- Bundesarbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge: https://www.bag-tvv.de
- Fachverband für Erbschaftsförderung: https://www.erbschaftsspenden.de
- DRK-Erbschaftsmarketing-Leitfaden (Broschüre): https://www.drk.de/spenden/testamentsspende
FAQ zur Testamentsspende THW
Was genau ist eine Testamentsspende an das THW?
Mit einer Testamentsspende bestimmen Sie schon zu Lebzeiten, dass ein THW-Helferverein oder die Stiftung THW Teil Ihres Nachlasses erhält. Ob Geldbetrag, Immobilie oder Sachwert – alles kann vererbt werden, sofern es im Testament korrekt geregelt ist.
Wie sicher ist die Verwendung meiner Spende?
Alle begünstigten Helfervereine und auch die Stiftung THW unterliegen strengen Vorgaben zur Gemeinnützigkeit. Jede Spende wird dokumentiert und ausschließlich zweckgebunden eingesetzt. Auf Wunsch sogar mit ganz konkretem Projektbezug.
Kann ich auch als THW-Ehrenamtlicher spenden?
Ja – und das kommt sogar häufig vor. Wichtig ist: Sie benennen im Testament den örtlichen Helferverein mit vollständigem Namen. Die Stiftung THW stellt passende Formulierungsvorschläge bereit.
Kann ich auch nur einen Teil meines Vermögens spenden?
Ja. Ein Vermächtnis erlaubt, einen konkreten Teil (z. B. 5.000 € oder ein bestimmtes Gerät) zu spenden. Alle anderen Regelungen im Testament bleiben davon unberührt.
Wie starte ich – und wo finde ich Hilfe?
Beginnen Sie mit dem Spendenguide der Stiftung THW. Sie finden dort alle rechtlichen Infos und Materialien, die Sie benötigen. Für weiterführende Beratung können Sie sich direkt und unverbindlich an die Stiftung wenden.
Schon ein einziger Satz kann im Testament viele Jahre Jugendarbeit oder Schutztechnik finanzieren. Spendenguide starten
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