Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV

So gut wie jedes Unternehmen, das Waren in Form von Rohstoffen, Halbzeugen, Zwischen- und Fertigprodukten lagert, verfügt über Regalanlagen. Dabei erfahren die Regalanlagen wegen dem Eigengewicht der Waren, der Umschlaghäufigkeit und durch Fehlbedienung hohe Belastungen. Deswegen können Schäden am Regal entstehen, die schwerwiegende Unfälle verursachen. Die Folge sind teure Sachschäden und im schlimmsten Fall schwerwiegende Personenschäden. Aus diesem Grund verpflichtet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den Arbeitgeber, seine Regalanalgen regelmäßig zu prüfen. Auf diese Weise sollen Mängel und Schäden frühzeitig erkannt werden, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Die Regalprüfungen sind nach DIN EN 15635 und DGUV 108-007 (ehemals BGR 234) mindestens einmal im Jahr von einer befähigten Person in Form einer Experteninspektion durchzuführen.

FAQ zu Regalprüfungen

Hier informieren wir Sie über alles zum Thema Regalprüfungen. Sollten doch noch Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie uns einfach unter info(at)inventied.de.

Die Rechtsgrundlage von Regalprüfungen bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese besagt, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig anhand einer vorangegangen Gefährdungsbeurteilung geprüft werden müssen. Da Regalanlagen als Arbeitsmittel einzustufen sind, unterliegen diese der BetrSichV. Deswegen hat der Betreiber von Regalanlagen nach §3 Abs. 6 der BetrSichV die Art und den Umfang von erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Zudem besagt §10 der BetrSichV, dass Prüfungen durch eine befähigte Person durchzuführen sind. In diesem Zusammenhang unterliegen Regalprüfungen den Vorgaben der DIN EN 15635 und der DGUV 108-007 (ehemaliges Regelwerk BGR 234).

DIN EN 15635 setzt sich aus den Bestandteilen DIN, EN und 15635 zusammen. Dabei steht DIN für Deutsches Institut für Normung und EN für Europäische Norm. Das bedeutet, dass die Norm in Deutschland und in Europa anerkannt ist. Die DIN EN 15635 legt den Umfang und den Ablauf der Kontrolle von Lagereinrichtungen und Regalen durch befähigte Personen fest.
Die DGUV 108-007 ist eine berufsgenossenschaftliche Regel, welche zahlreiche Bestimmungen in Bezug auf die Beschaffenheit und den Betrieb von Regalanlagen enthält. Allerdings wurde das Regelwerk seit 1988 inhaltlich nicht mehr geändert und verliert immer mehr an Bedeutung. Deswegen ist die DIN EN 15635 der DGUV 108-007 vorzuziehen. Dennoch erweist sich diese Regel als hilfreich, wenn anderweitig keine klaren Antworten gefunden werden können.
Grundsätzlich unterscheidet die DIN EN 15635 zwischen der Sichtkontrolle durch einen Regalchecker und der Experteninspektion durch einen Regalprüfer. Bei beiden Prüfungen handelt es sich um eine Sichtkontrolle, die üblicherweise vom Boden ausgeführt wird.

Die Sichtkontrolle wird vom sogenannten Regalchecker durchgeführt und beinhaltet folgende Aufgaben:

  • Erkennen von Beschädigungen und Mängeln
  • Dokumentation der Beschädigungen und Mängel in einer Checkliste
  • Übergabe der Checkliste an den Vorgesetzten bzw. Lagerleiter

Damit sind die Aufgaben des Regalcheckers weniger umfangreich als die des Regalprüfers und können nach einer Unterweisung vom Personal des Betreibers durchgeführt werden.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Durchführung der Sichtkontrollen kostenlos zur Verfügung.

Die Experteninspektion erfolgt durch unsere zertifizierten Regalprüfer, die folgende Aufgaben übernehmen:

  • Sichtung Ihrer Regale, um Beschädigungen und Mängel zu erkennen
  • Bewertung und Kennzeichnung von gefundene Beschädigungen nach DIN EN 15635
  • Ermittlung von Schadensursachen
  • Aufstellen von Empfehlungen, um gefundene Schäden zu beheben und in Zukunft zu vermeiden
  • Überprüfung, ob die Regalanlage entsprechend dem Belastungsschild aufgebaut und belastet ist
  • Prüfung auf Einhaltung von Herstellervorgaben für den Aufbau und den Betrieb der Regalanlagen
  • Analyse der weiteren Nutzungssicherheit und das Aufstellen entsprechender Handlungsempfehlungen
  • Festhalten von gefundenen Beschädigungen und Mängeln mit entsprechender Beurteilung in einem ausführlichen Prüfbericht

Die Regalprüfung ist von einer befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen durchzuführen. Nach TRBS 1203 ist diese Bedingung erfüllt, wenn der Prüfer eine Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der Prüfdienstleistung aufweist. Außerdem müssen die Regalprüfer über Fachkenntnisse zu den geltenden Normen und Richtlinien zur Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV 108-007 verfügen.

Schäden an Bauteilen von Regalanlagen sind mit Originalbauteilen zu ersetzen. Sofern dies nicht möglich ist, muss die Reparatur mit dem Hersteller abgesprochen und dokumentiert werden. Ist dies ebenfalls nicht möglich, müssen durchgeführte Reparaturen mit Hilfe eines Standsicherheitsnachweis überprüft und anschließend mit Nennung der Reparaturmaßnahme dokumentiert werden. Teilweise liegen Schadensfälle vor, bei denen sowohl ein Ersatz als auch eine Reparatur von Bauteilen nicht ausreicht und das ganze Regal ausgetauscht werden muss. Für alle Schadenslagen stehen wir Ihnen als Partner zur Seite und finden die beste Lösung für Sie.

Nach §3 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Art, Umfang und Fristen vom Betreiber und zu ermitteln und festzulegen. Diesbezüglich bilden die DIN EN 15635 und die DGUV 108-007 (ehemaliges Regelwerk BGR 234) den aktuellen Stand der Technik ab und sind vom Betreiber beim Festlegen der Fristen zu berücksichtigen.

Für die Sichtkontrolle schreibt die DIN EN 15635 eine wöchentliche Inspektion vor. Von diesem Intervall kann abgewichen werden, sofern eine Gefährdungsbeurteilung zu einem anderen regelmäßigen Prüfintervall führt.

Die Experteninspektion ist sowohl nach der DIN EN 15635 also auch der DGUV 108-007 mindestens einmal jährlich durchzuführen. Betriebsspezifische Faktoren können kürzere Prüfintervalle einer Experteninspektion erfordern. Diesbezüglich sind vom Betreiber u. a. folgende betriebsspezifische Faktoren zu berücksichtigen:

  • Die Größe des Lagers
  • Die Breite der Verkehrswege
  • Die eingesetzten Einrichtungen
  • Das eingesetzte Personal (Qualität der Fahrerausbildung, Art des Schichtbetriebs)
  • Die Umschlaghäufigkeit
  • Der Zeitdruck

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass Arbeitsmittel und damit auch Regale direkt nach der Neuerrichtung/Erstinbetriebnahme entsprechend geprüft werden müssen. Deswegen müssen Regale, die vom Unternehmen selbst aufgebaut werden, im Anschluss von einem Regalprüfer geprüft werden. Wenn der Regalhersteller das Regal aufbaut, übernimmt dieser in den meisten Fällen die Erstprüfung.

Die Regalprüfung muss an unterschiedlichen Regalanlagen und deren Bauteilen durchgeführt werden. Zu den Regalarten zählen u. a. Einfahr-, Durchlauf-, Durchfahr-, Fachboden-, Kragarm- und Plattenregale sowie Lagerbühnen. Bei all diesen Regalvariationen unterstützen unsere Regalprüfer Sie gerne.

Damit sich unsere Regalprüfer optimal auf Ihre individuelle Regalanlage einstellen können, benötigen wir im Vorfeld einige Angaben zu Ihrer Regalanlage. Die benötigten Informationen haben wir Ihnen nachfolgend gelistet:

  • Größe der Anlage: Länge, Höhe und Anzahl der Regalzeilen
  • Regalarten
  • Alter/Baujahr der Regalanlage
  • Standort der Anlage: in einem Gebäude, im Freien, in einem Tiefkühlbereich oder unter Tage
  • Art/Branche des Unternehmens/der Organisation
  • Art der Regalbedienung: manuell, Gabelstapler, Schubmaststapler, Regalflurförderzeug oder Regalbediengerät
  • Bedienpersonen: Stammpersonal, Leih- bzw. Zeitarbeiter
  • Normal- oder Schichtbetrieb
  • Art der Ware: Handelsware, eigene Produktion oder Lagerung von Nutzmaterialien (bspw. Werkzeug, Gerüstmaterial)
  • Art der Lagerung: auf Paletten, in Gitterbehältern oder ohne Lagergeräte